BELKA Tapete
Produkte, Mixe, Anwendung, Inspiration und persönliche Unterstützung.
BELKA Tapete · Beratung und Showroom in Berlin
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BELKA-Mediennutzung
Diese Seite erklärt, wie Fotos, Grafiken, Videos und weitere BELKA-Medien eingeordnet werden, welche Angaben eine Lizenzanfrage benötigt und wie Rechte- oder Quellenhinweise gemeldet werden.
Die Hinweise schaffen einen nachvollziehbaren Weg für Anfragen zur Verwendung von BELKA-Medien. Sie sind keine offene Standardlizenz und erteilen weder automatisch noch pauschal Rechte an veröffentlichten Dateien.
Ob eine Nutzung möglich ist, hängt immer vom bezeichneten Asset, der Rechtekette und dem konkreten Zweck ab. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen einer ausdrücklich erteilten individuellen Lizenzbestätigung („License Confirmation“).
Das Anzeigen, Herunterladen oder Anfragen eines Mediums, eine automatische Antwort oder eine frühere Zusammenarbeit begründet kein Nutzungsrecht.
Die Hinweise gelten für Fotos, Produktbilder, Grafiken, Visualisierungen, Illustrationen, Videos, Animationen, Dokumente und andere Mediendateien, die auf gobelka.com veröffentlicht oder im Zusammenhang mit BELKA Tapete bereitgestellt werden, soweit keine abweichende Kennzeichnung oder Vereinbarung gilt.
Auch bei selbst produzierten oder beauftragten Dateien wird der konkrete Rechteumfang vor einer Freigabe geprüft.
Agentur-, Plattform- oder Stocklizenzen können eine Weitergabe oder Unterlizenzierung ausschließen.
Inhalte von Partnern, Kunden, Planern oder Projekten bleiben an deren Freigaben und vereinbarte Zwecke gebunden.
Reposts, Bewertungen und nutzergenerierte Inhalte begründen keine eigene Lizenzierungsbefugnis von BELKA.
Die Aventta Trading Industrial GmbH ist Anbieterin dieser Website und bearbeitet Anfragen zu BELKA-Medien. Sie kann Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumen, in dem ihr die erforderlichen Rechte einschließlich einer gegebenenfalls benötigten Unterlizenzierungsbefugnis nachweislich zustehen.
Eine Veröffentlichung auf gobelka.com bedeutet daher nicht automatisch, dass Aventta Urheberin, ausschließliche Rechteinhaberin oder zur Weiterlizenzierung berechtigt ist. Abweichende Urheber-, Fotografen-, Agentur-, Plattform- und Quellenangaben haben Vorrang.
Ein gewöhnlicher Link auf eine öffentlich erreichbare BELKA-Seite ist von der Übernahme einer Mediendatei zu unterscheiden. Der Link darf keine nicht bestehende Partnerschaft, Empfehlung oder Freigabe suggerieren.
Verweist auf die originale öffentliche Seite, ohne die Datei zu kopieren oder als eigenen Inhalt auszugeben.
Erstellt oder verbreitet eine neue Dateikopie und benötigt vorab eine Rechteprüfung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis greift.
Bindet ein Medium in einen fremden Auftritt ein. Technik, Kontext und Rechteumfang müssen vorab geprüft werden.
Zuschnitt, Retusche, Text-Overlay, Übersetzung oder Kombination mit anderen Inhalten müssen ausdrücklich erfasst sein.
Diese Seite beschränkt keine Nutzung, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ohne Zustimmung zulässig ist. Ob eine solche Erlaubnis im Einzelfall greift, muss der jeweilige Nutzer eigenständig prüfen. Eine Anfrage an BELKA ersetzt keine eigene rechtliche Bewertung.
Rechte Dritter sowie Pflichten zur Quellenangabe, zum Schutz abgebildeter Personen und zur unverfälschten Wiedergabe bleiben davon unberührt.
Sofern eine Lizenzbestätigung nichts Abweichendes bestimmt, ist eine Freigabe einfach, nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Sie gilt ausschließlich für das bezeichnete Asset, die freigegebene Dateiversion und den bestätigten Zweck.
Je genauer das Medium und die geplante Nutzung bezeichnet sind, desto eindeutiger kann geprüft werden, ob eine Freigabe möglich ist. Fehlende Angaben können zu Rückfragen oder einer Ablehnung führen.
Eine Medienfreigabe umfasst nicht automatisch sämtliche weiteren Rechte. Vor einer Nutzung können zusätzliche Zustimmungen oder Prüfungen erforderlich sein.
Einwilligungen, vereinbarte Zwecke, Laufzeiten und Widerrufs- oder Einschränkungsbedingungen müssen berücksichtigt werden.
Eigentums-, Haus-, Projekt- oder Standortrechte können eine zusätzliche Freigabe erforderlich machen.
Eine Bildfreigabe ist keine allgemeine Lizenz für BELKA-Logos, Marken oder Kennzeichen Dritter.
Produktfarben, Materialwirkung und Anwendungssituation dürfen nicht irreführend verändert oder einem Fremdprodukt zugeordnet werden.
Soweit Aventta die hierfür erforderlichen Rechte zustehen, bleiben Nutzungen geschützter BELKA-Medien für Training, Feinabstimmung, Evaluation oder Datensätze generativer KI-Systeme sowie für Text- und Data-Mining vorbehalten. Eine entsprechende Nutzung bedarf einer gesonderten Prüfung und ausdrücklichen Freigabe, soweit keine gesetzliche Erlaubnis greift.
Dieser sichtbare Hinweis dokumentiert die inhaltliche Position. Er ersetzt keinen technisch erforderlichen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt und erweitert nicht den tatsächlichen Rechteumfang von Aventta.
Asset, Antragsteller, Zweck und gewünschter Rechteumfang werden eindeutig zugeordnet.
Urheber-, Nutzungs-, Personen-, Objekt-, Marken- und Drittinteressen werden abgeglichen.
Freigabe, Einschränkung oder Ablehnung wird mit Bezug auf das konkrete Asset festgehalten.
Eine Freigabe ist nur verbindlich, wenn sie von einer hierzu ausdrücklich autorisierten Person als individualisierte Lizenzbestätigung in Textform erteilt wird. Sie muss das Asset, den Umfang, die Bedingungen, die ausstellende Stelle, das Datum und eine eindeutige Lizenz-ID erkennen lassen.
Allgemeine Auskünfte, Eingangsbestätigungen oder nicht autorisierte Teamnachrichten stellen keine Lizenzbestätigung dar.
Wenn Sie Rechte an einem veröffentlichten Medium geltend machen, eine unzutreffende Quellenangabe feststellen oder eine Entfernung prüfen lassen möchten, senden Sie uns einen nachvollziehbaren Rechtehinweis.
Übermitteln Sie nur die für die Prüfung erforderlichen personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung von Kontaktanfragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ein gewöhnlicher Link auf eine öffentlich zugängliche BELKA-Seite ist von der Übernahme der Mediendatei zu unterscheiden. Der Link darf keine falsche Partnerschaft, Empfehlung oder Freigabe suggerieren.
Ein eigener Upload ist eine neue Veröffentlichung der Datei und muss vorab geprüft werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis greift. Eine Verlinkung auf die Originalseite ist damit nicht gleichzusetzen.
Nein. Ob eine redaktionelle Nutzung freigegeben werden kann und ob dafür eine Vergütung anfällt, hängt vom Medium, der Rechtekette, dem Zweck und den vereinbarten Bedingungen ab.
Nur im Rahmen einer ausdrücklich bestätigten Partner- oder Medienfreigabe. Diese kann auf bestimmte Produkte, Kanäle, Gebiete, Zeiträume und Darstellungsregeln begrenzt sein.
Bearbeitungen müssen in der Anfrage beschrieben und ausdrücklich erfasst werden. Produktfarbe, Materialwirkung, Logos und Aussagezusammenhang dürfen nicht irreführend verändert werden.
Die verbindliche Urheber-, Fotografen- oder Quellenangabe wird in der Lizenzbestätigung mitgeteilt. Bei Drittmaterial kann eine zusätzliche oder abweichende Kennzeichnung erforderlich sein.
Senden Sie uns die Bild-URL oder den Dateinamen und beschreiben Sie den geplanten Einsatz vollständig. Wir prüfen, ob eine Freigabe möglich ist. Das Absenden der Anfrage erteilt noch kein Nutzungsrecht.